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Verantwortlich für diese Internetpräsenz gem. Teledienstgesetz ist Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft, Sitz Leverkusen, Registergericht Köln, HR A 20683 Komplementärin: Grünhoff Schmidt-Rudersdorf GmbH, Sitz Leverkusen, Registergericht Köln, HR B 68391 Geschäftsführer: Heinz M. Grünhoff, Matthias Koch Steuer-Nr.: 5230/5753/1198 USt-IdNr.: DE 123 696173 Zentrale: Bonner Straße 3 D - 51379 Leverkusen-Opladen Telefon (0 2171) 40 01 - 0 Telefax (0 2171) 40 01 - 190 E-Mail: info@kipp.de Niederlassung Robert-Bosch-Straße 13 D - 40789 Monheim-Baumberg Telefon (0 2171) 4 001 - 300 Telefax (0 2171) 4 001 - 399 Niederlassung Heinrichstraße 20 D - 51373 Leverkusen-Küppersteg Telefon (0 2171) 40 01 - 200 Telefax (0 2171) 40 01 - 299 Niederlassung Stadionring 11-15 D - 40878 Ratingen Telefon (0 2171) 40 01 - 600 Telefax (0 2102) 92 99 53 29 Niederlassung Frankenforster Str.27-29 D - 51427 Bergisch Gladbach Telefon (0 2171) 40 01 - 700 Telefax (0 2204) 40 07 88 „GARTEN - HOBBYLAND“ GmbH & Co. KG Olof-Palme-Straße 1a D - 51371 Leverkusen Telefon (0214) 8 68 03 - 0 Telefax (0214) 8 68 03 - 38 „Der Freizeitmarkt“, Sitz Leverkusen, Amtsgericht Köln HRA 20489 Persönlich haftende Gesellschafterin: „Garten & Hobbyland“ Unternehmens-Verwaltungs GmbH Sitz Leverkusen, Amtsgericht Köln HRB 48840 Geschäftsführer: Heinz Grünhoff Steuernummer: 5230/5753/0038 USt-IdNr.: DE123697713 hagebaumarkt Langenfeld GmbH Rheindorfer Straße 55 D - 40764 Langenfeld Telefon (0 2173) 14 90 16 Telefax (0 2173) 14 95 04 Amtsgericht Düsseldorf HRB 45 342, Geschäftsführer: Heinz Grünhoff Steuernummer: 5230/5753/0060 · USt-ID-Nr.: DE 811287237 ____________________________________________________________________________________________________ Wichtiger Hinweis zu Google Analytics “Diese Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (“Google”). Google Analytics verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.” Quelle: Nr. 8.1. der AGB von Google Analytics ____________________________________________________________________________________________________ Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen. 1. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. 2. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich innerhalb einer Frist von einer Woche ab Ablieferung oder Eingang der Ware beim Kunden anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §§ 377 ff HGB. 3. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern; bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Diese Beschränkungen der Gewährleistungsansprüche gelten im Verkehr mit unseren nicht vollkaufmännischen Kunden dann nicht, wenn das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Wirksamkeit solcher Regelungen verneint. 4. Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der Vereinbarung. Die Voraussetzungen des Verzuges werden durch eine Mahnung von uns geschaffen und nicht erst durch den Fristablauf nach dem Gesetz zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung. Unterbleibt eine Mahnung, gilt die ab dem 01.05.2000 maßgebende gesetzliche Frist. Die Höhe des Verzugszinses richtet sich nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000, es sei denn, ein höherer Verzugsschaden kann von uns nachgewiesen werden. 5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Nachfolgend abgedruckt sind die Regelungen über die Eigentumsvorbehaltsrechte, die uns aufgrund dieser Geschäftsbedingungen zustehen. Sie gelten sowohl im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen als auch nichtgewerblichen Kunden, letzteres jedoch nur, soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. 6. Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B in der jeweils gültigen Fassung) für eindeutig als bloße Bauleistung abgetrennte Teile der vertraglichen Leistungen Vertragsgrundlage. Dies gilt auch für Werklieferungsverträge, bei denen Werkvertragsrecht anzuwenden ist, dies jedoch mit der Maßgabe, dass für die Abnahme die Neufassung des § 640 Abs. 1 BGB bzw. 641a BGB in der Fassung gültig ab dem 01. Mai 2000 gilt, demgemäß wegen unwesentlicher Mängel die Abnahme nicht verweigert werden kann und es einer Abnahme gleichsteht, wenn wir von einem Gutachter eine sogenannte Fertigstellungsbescheinigung im Sinne des § 641a BGB beibringen. Für die technischen Ausführungen gilt die VOB/C. Wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen VOB/B und auf Wunsch auch in die technischen Vorschriften der VOB/C an. Den Text der VOB/B senden wir unseren nichtgewerblichen Kunden auf Wunsch zu. 7. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma, AG Leverkusen, LG Köln. 8. Für den Fall, dass eine der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingung unwirksam sein sollte oder werden sollte, gilt das als vertraglich vereinbart, was wirksam ist und was dem am nächsten kommt, was in der unwirksamen Regelung enthalten ist. Keinesfalls aber wird dadurch die Gesamtregelung unwirksam. _______________________________________________________________________________________ Eigentumsvorbehalte und Sicherungsrechte 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus Liefergeschäften bereits bestehenden Kaufpreisforderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Kaufpreisnebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. 2. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des Bürgerlichen Gesetzbuches verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. 3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 35% (10% Wertabschlag, 4% § 171 I InsO, 5% § 171 II InsO und Umsatzsteuer von derzeit 16% in jeweils gesetzlicher Höhe), der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gemäß Abs. 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung. 4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. 5. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücks- rechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. 6. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3, 4 und 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. 7. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 9. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. 10. Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen aus Liefergeschäften um mehr als 35% (10% Wertabschlag, 4% § 171 I InsO, 5% § 171 II InsO und Umsatzsteuer von derzeit 16% in jeweils gesetzlicher Höhe), so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe verpflichtet. Als realisierbarer Wert sind, sofern der Verkäufer nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweist, die Einkaufspreise des Käufers oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware die Herstellungskosten des Sicherungsgutes bzw. des Miteigentumsanteils anzusetzen, abzüglich eines zulässigen Bewertungsabschlages von max. 35% der zu sichernden Forderung (10% Wertabschlag, 4% § 171 I InsO, 5% § 171 II InsO und Umsatzsteuer von derzeit 16% in jeweils gesetzlicher Höhe) wegen möglicher Mindererlöse. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. 11. Vorstehende Regelungen über Eigentumsvorbehalte und Begründung von Sicherungsrechten gilt grundsätzlich im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden, mit unseren nichtgewerblichen Kunden in dem gesetzlich zulässigen Umfang. Nebenabreden in mündlicher Form haben keine Gültigkeit. Ist eine der vorstehenden Regelungen unwirksam, ist dadurch nicht die gesamte Regelung unwirksam sondern es gilt das, was erkennbar gewollt ist und wirksam ist. _______________________________________________________________________________________ Haftungsausschluss 1. Inhalt des Onlineangebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 2. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. 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Urheber- und Kennzeichenrecht Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. 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